Wir bieten unseren Mitgliedslisten Beratung, Unterstützung, Vertretung, Vernetzung und eine Vereinshaftpflichtversicherung. Bei der Gründung örtlicher Frauenlisten und bei der Aufstellung von Frauenwahllisten innerhalb Bayerns helfen wir und fördern so die Gleichberechtigung.
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Seit der Gründung 1998 bilden wir eine bayernweite Gemeinschaft von Frauenlisten, die Chancengleichheit und Gleichstellung in den kommunalen Gremien fördert.
2006 wurden wir Mitglied im Bayerischen Landesfrauenrat. Seitdem sind auch immer zwei Delegierte in den Ausschüssen aktiv.
Frauenlisten gibt es in allen bayerischen Regierungsbezirken. Sie stellen Gemeinde-, Markt-, Stadt- und Kreisrätinnen, sowie mehrere stellvertretende Bürgermeisterinnen.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art.3
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Wir wollen den Kontakt zwischen allen Frauenlisten fördern. Daher veranstalten wir regelmäßig alle zwei Jahre einen bundesweiten Frauenlistenkongress auf dem auch Frauenlisten, die dem Verband nicht angehören, ganz herzlich willkommen sind!